Eine Frau die etwas liest

Doloplant® auf Grünes Rezept

Tipp zur Kostenerstattung

Rezeptfreie/nicht-verschreibungspflichtige Arzneimittel werden von den gesetzlichen Krankenkassen seit einigen Jahren nicht mehr erstattet, wenn diese direkt (ohne Rezept) in der Apotheke gekauft werden. Wenn der Arzt jedoch seine Empfehlung in Form eines „Grünen Rezepts“ formuliert, kann der Patient die Kostenrückerstattung bei seiner Krankenkasse anfragen.

Die Regelung und die Höhe der Jahres-Rückerstattung sind je nach Krankenversicherung unterschiedlich. Fragen Sie daher bei Ihrer Krankenkasse die individuellen Anforderungen hierzu an. Viele Krankenkassen haben diese Information auch auf ihrer Webseite zusammengefasst. Zudem können Kosten für Arzneimittel als außergewöhnliche Belastung bei der Steuer gelten gemacht werden.

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